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Sabrina Albrecht Dipl.-Designerin Lindenstraße 17 D–65510 Hünstetten
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen lyhs design – Kommunikationsdesign,
Hünstetten (in folgendem lyhs design genannt) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart
werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die lyhs design nicht ausdrücklich anerkennt, werden
nicht Vertragsinhalt, auch wenn lyhs design ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von lyhs design weder im
Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist
unzulässig.
1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber lyhs design zusätzlich zu der für die Designleistung
geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
1.3 lyhs design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen
Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. lyhs
design bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt,
seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
1.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen lyhs design
und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der
Vergütung über.
1.5 lyhs design ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe
der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf
Namensnennung, ist er verpflichtet, lyhs design zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten
Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das
Recht von lyhs design, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
1.6 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von lyhs design
formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen
schriftlichen Zustimmung von lyhs design.
2.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so
ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der
Gesamtvergütung beträgt.
2.3 Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
von lyhs design. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen
Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung von
lyhs design erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in
Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
3.1 lyhs design ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für
Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, lyhs design hierzu schriftliche
Vollmacht zu erteilen.
3.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von lyhs design
abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, lyhs design im Innenverhältnis von sämtlichen
Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der
Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
4.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte
übertragen. Die Originale sind lyhs design spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben,
falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu
ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht von lyhs design, einen weitergehenden Schaden
geltend zu machen, bleibt unberührt.
5.1 lyhs design ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der
Auftraggeber, dass lyhs design ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich
zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2 Hat lyhs design dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese
nur mit Einwilligung von lyhs design verändert werden.
5.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der
Auftraggeber.
5.4 lyhs design haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das
System des Auftraggebers entstehen.
6.1 Der Auftraggeber legt lyhs design vor Produktionsbeginn Korrekturmuster vor.
6.2 Soll lyhs design die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber
eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt lyhs design die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach
eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber lyhs design mindestens drei einwandfreie und ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich.
8.1 lyhs design haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für
die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die lyhs design auch bei leichter Fahrlässigkeit
haftet.
8.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung von lyhs design oder seiner
Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen
sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von lyhs
design oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von lyhs design
oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen
Verjährungsfristen.
8.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des
Auftraggebers.
8.4 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der
Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung von
lyhs design insoweit entfällt.
8.5 lyhs design haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder
Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung
überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene
Rechnung durchzuführen.
8.6 In keinem Fall haftet lyhs design für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche
Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle
rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
8.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von lyhs design erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt
innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber lyhs design zu rügen. Die
Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes,
die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels
erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der
Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung von lyhs design in Ansehung des betreffenden Mangels
als genehmigt.
9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für lyhs design Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während
oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so
kann lyhs design eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht von lyhs design, einen
weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller lyhs design übergebenen Vorlagen
berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung
nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der
Auftraggeber lyhs design im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die
Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
10.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland
hat, er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder beide
Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Firmensitz von lyhs design als Gerichtsstand vereinbart.
10.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der
übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
Stand: Juni 2018